Liebe Eltern,
wir bitten Sie, sich grundsätzlich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales über die neuesten gesetzlichen Vorgaben zur Notbetreuung zu informieren!
Hier finden Sie auch die Newsletter der Regierung an die Kindertagesstätten, also die gesetzlichen Grundlagen, an die wir uns halten müssen. Ebenso gibt es zum Download die aktuelle Version zur „Erklärung zur Berechtigung einer Notgruppe“ (Bitte unbedingt mitbringen!)
Der Anspruch zur Notbetreuung für die systemrelevanten Berufe und erwerbstätige Alleinerziehende wurde erweitert. Allerdings machen wir hier noch einmal deutlich darauf aufmerksam, dass der Anspruch auf Notbetreuung nur besteht
1. Wenn es keine andere Möglichkeit zur Betreuung des Kindes gibt
2. Für den Zeitraum, in dem die Eltern „tatsächliche Arbeitszeit“ ableisten
(dazu zählt auch Homeoffice), das bedeutet: Die Betreuungszeit des Kindes in der Notgruppe soll möglichst kurz sein. Sobald ein Elternteil „seine Arbeit erledigt hat“, muss das Kind abgeholt werden. Wenn Sie Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie sich sobald als möglich. Wir sind gerne für Sie da.
PS: Damit wir uns viel draußen aufhalten können, bitte die Kinder entsprechend kleiden.